SGSV-Landesverband Sachsen

Verband für das Deutschen Hundewesen (VDH)

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Arbeitsstunden 2022

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Platzordnung des HSV Knauthain

Platzordnung des HSV Knauthain

 

1. Ziel und Zweck Die Platzordnung dient der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Übungseinheiten, der Einhaltung der Bestimmungen zum Unfallschutz und der Aufrechterhaltung der Trainingsmöglichkeiten am Vereinsstandort.

 

2. Geltungsbereich Diese Platzordnung gilt für die Bereiche Übungsplatz, Vereinsheim, Parkplätze sowie angrenzende Freiflächen.

 

3. Bestimmungen

1. Mit Betreten des Hundeplatzes verpflichtet sich jeder zur Einhaltung der Platzordnung.

 

2. Mitgliedern ist die Nutzung des Sportplatzes außerhalb der Trainingszeiten nach Absprache und mit Zustimmung des Vorstandes möglich.1

4. Hunde, die zur Ausbildung auf dem Platz geführt werden sollen, müssen haftpflichtversichert und geimpft sein. Gesetzlich ist eine Tollwutimpfung gefordert, die im gültigen Intervall erfolgen muss. Weiterhin sind Impfungen gegen Ansteckende Leberentzündung (HCC), Parvovirose und Staupe erforderlich. Dabei sind mindestens die Impfintervalle einzuhalten, die von der Ständigen Impfkommission Vet. für Hunde aktuell veröffentlicht werden (http://www.dgk-dvg.de/download/Leilinie_zur_Impfung_von_Kleintieren.pdf). Alternativ ist eine Titerbestimmung im gleichen Intervall möglich. Leptospirose wird nicht kontrolliert, da es selten von Hund zu Hund übertragen wird. Der Hundeführer muss dies vor Betreten des Platzes mit dem Hund bei dem verantwortlichen Übungsleiter vorweisen. Diese Änderung der Platzordnung tritt nach einer Übergangszeit am 01.02.2013 in Kraft.

 

5. Kranke oder mit einer ansteckenden Krankheit (außer orthopädische Erkrankungen) behaftete Hunde sind vom Besuch des Übungsplatzes und des Trainings ausgeschlossen. Dazu zählen Durchfall und Flohbefall! Bei einer(m) plötzlich auftretenden Erkrankung/Leiden oder bei Verletzung des Hundes ist der Trainer berechtigt, die Trainingseinheit zu beenden.

 

6. Im Bereich (Umkreis 100m) des Ausbildungsgeländes und beim Betreten des Platzes sind alle Hunde ohne Ausnahme an der Leine zu führen. Hunde müssen von Personen geführt werden, die körperlich und geistig in der Lage sind, den Hund zu kontrollieren. Der Hundeführer nimmt Rücksicht auf andere Menschen und Tiere. Vor Beginn der Übungsstunde ist dem Hund ausreichend Zeit geben, sich zu lösen! Hundekot und Abfall sind am gesamten Gelände (Parkplatz, Spazierweg, Trainingsgelände, Vereinsheim) vom Hundeführer unaufgefordert selbst zu entsorgen!

 

7. Mitglieder, Kursteilnehmer und Besucher haben den Anweisungen des Vorstandes bzw. der Ausbilder Folge zu leisten! Es wird ersucht, sich Kursplatzbenutzern und Anrainern gegenüber mit gebührender Achtung, höflich und rücksichtsvoll zu verhalten. Geringschätzige oder beleidigende Aussagen sind zu unterlassen. Streitigkeiten sind außerhalb des Vereinslebens zu klären. Bei den guten Sitten widersprechendem, ungehörigem oder aggressivem Benehmen einer sich am Trainingsgelände aufhaltenden Person ist der Vorstand bzw. der betroffene Ausbilder berechtigt, den Betreffenden des Übungsplatzes zu verweisen und z.B. vom weiteren Training auszuschließen.

1 zur Zeit Isabell Petrack

 

 

8. Der Freilauf des Hundes auf der Sportanlage während der Übungen ist ohne Genehmigung des Übungsleiters verboten!

 

9. Während der Übungspausen sind die Hunde so zu verwahren, dass kein Hundeführer(in) oder Hund im Training gestört wird.

 

 

10. Aus hygienischen Gründen ist nur die Mitnahme von Welpen bis zum 6. Lebensmonat in das Vereinsheim erlaubt.

 

11. Hitzige Hündinnen dürfen nur in Absprache mit den Ausbildern auf den Platz gebracht werden (auch außerhalb der regulären Übungszeiten).

 

 

12. Raufer oder bissige Hunde sind grundsätzlich ohne spezielle Aufforderung des Vereines, vom Besitzer mit einem gut sitzenden Maulkorb zu versehen.

 

13. Der Hundehalter/-führer haftet grundsätzlich für alle Schäden die durch ihn oder seinen Hund verursacht wurden. Der Verein ist im Schadensfall schad- und klaglos zu halten. Schadensfälle sind zwischen Schädiger und Geschädigtem direkt abzuwickeln.

 

14. Um Reinhaltung des Vereinsheims und der Toilettenanlagen wird im eigenen Interesse gebeten.

 

15. Für persönliche Sachwerte der Mitglieder/Besucher wird keine Haftung übernommen. Das Benutzen der Garderobe, diverser Ablagen geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden an geparkten Fahrzeugen übernimmt der Verein keine Haftung.

 

16. Das Benutzen des Parkplatzes und die Nutzung des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird auf eine mögliche Verletzungsgefahr durch Bodenunebenheiten, Löcher etc. hingewiesen. Im Winter erfolgt kein Streudienst.

 

17. Eltern haften für ihre Kinder. Kinder dürfen sich aus Sicherheitsgründen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen am Übungsplatz aufhalten. Kinder sind anzuweisen, sich den Hunden (insbesondere bei den Anhängevorrichtungen) nicht zu nähern. Der Hundeplatz ist kein Kinderspielplatz. Kinder sind zur eigenen Sicherheit anzuweisen, den Anordnungen der Übungsleiter Folge zu leisten. Die Trainingsgeräte dürfen nicht zum Spielen benutzt werden.

 

18. Die Hunde sind dem Tierschutzgesetz entsprechend zu behandeln. Jede unnötige Härte ist untersagt.

 

19. Anregungen oder Beschwerden sind schriftlich an den Vorstand zu richten.

 

20. Änderung der Trainingszeiten vorbehalten.

 

Der Vorstand

Knauthain, den 29.06.2017